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Konvent von behinderten SeelsorgerInnen und BehindertenseelsorgerInnen e.V.


Stellungnahme zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG)

verabschiedet am 1. Juli 2006 in Lage-Hörste, Jahreshauptversammlung des kbS

Behinderte Pfarrerinnen und Pfarrer fordern die Umsetzung des Antidiskriminierungsschutzes in den Kirchen und Nennung der Berufsgruppe der Geistlichen im AGG und im SGB IX
Stellungnahme anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung durch den Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006.

Die Mitgliederversammlung und der Vorstand des Konventes der behinderten SeelsorgerInnen und BehindertenseelsorgerInnen e.V. (kbS) nehmen zur Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung am 29. Juni 2006 wie folgt Stellung:

Der kbs (Konvent der behinderten SeelsorgerInnen und BehindertenseelsorgerInnen e.V.) ist die bundesweite Interessensvertretung der behinderten Pfarrerinnen und Pfarrer. Zugleich unterstützt der kbS Theologinnen und Theologen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in den Pfarrdienst eingestellt werden. Wir sind bisher vornehmlich tätig im Raum der evangelischen Kirchen in Deutschland.

Wir begrüßen,
die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und die Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in nationales deutsches Recht. Dieses Gesetz ist ein wesentlicher Schritt hin zur vollen Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen, sowohl im Arbeitsleben, als auch im Geschäftsleben. Nach der Grundgesetzänderung in Art. 3 ABS 3 GG, dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) aus dem Jahr 2001 und dem Bundesgleichstellungsgesetz (2002) ist das AGG vom 29. Juni 2006 der wesentliche Schritt zur grundsätzlichen Ächtung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung.

Wir bedauern,
dass vor allem die Bestimmungen des SGB IX zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben im kirchlichen Dienst nicht in kirchliches Recht umgesetzt worden sind.

Wir fordern,
1. die Einrichtung von Schwerbehindertenvertretungen in allen Kirchen, insbesondere im Pfarrdienst!
2. die Unterstützung von Pfarrerinnen und Pfarrern mit Behinderung im aktiven Dienst, gegebenenfalls auch durch Integrationsvereinbarungen, barrierefreie Umbauten, Assistenzen, Hilfen der Integration- und Versorgungsämter!
3. die Gleichbehandlung (im Sinne des AGG) von Pfarramtskandidatinnen und –kandidaten bei Prüfung, Ausbildung, Probedienst und der Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis auf Lebenszeit!
4. den Einsatz behinderter Pfarrerinnen und Pfarrer entsprechend ihrer Fertigkeiten und Kenntnisse! Wir verlangen somit die Abschaffung der Abschiebung behinderter Pfarrerinnen und Pfarrer in „Nischen“ des kirchlichen Arbeitsfeldes z.B. in unterfordernde oder unattraktive Tätigkeitsfelder!
5. die Bemühung um eine Fortsetzung des aktiven Dienstes nach Feststellung einer Schwerbehinderung von Seiten des Dienstherrn statt einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung!

Wir stellen fest,
dass Integrationsmaßnahmen und Gleichbehandlungsgesetzgebungen in vielen Landeskirchen kaum oder gar nicht angewendet bzw. bewusst ignoriert werden. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht wird hier gegen Menschen mit Behinderung diskriminierend angewendet. Wir fordern nachdrücklich die umgehende und volle Umsetzung der in der übrigen Gesellschaft geltenden behindertenpolitischen Standards in kirchliches Recht.

Die evangelischen Landeskirchen in Deutschland verfehlen sich als Kirche in der Nachfolge Jesu Christi, wenn sie nicht Vorreiterinnen der Gleichbehandlung sind, sondern die Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung insbesondere im Pfarrdienst fortsetzen.

Dem öffentlichen Gesetzgeber geben wir zu bedenken, dass Geistliche weder im SGB IX noch im AGG als schutzbefohlene Gruppe vor Ungleichbehandlung und Benachteiligung angeführt werden. Dies widerspricht den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien, welche die Gleichbehandlung auf alle abhängig Beschäftigten gleichermaßen ausdehnt. Dies muss umgehend korrigiert werden!

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