Konvent von behinderten SeelsorgerInnen und BehindertenseelsorgerInnen e.V.
Stellungnahme zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG)
verabschiedet am 1. Juli 2006 in Lage-Hörste, Jahreshauptversammlung
des kbS
Behinderte Pfarrerinnen und Pfarrer fordern die Umsetzung
des Antidiskriminierungsschutzes in den Kirchen und Nennung der Berufsgruppe
der Geistlichen im AGG und im SGB IX
Stellungnahme anlässlich der Verabschiedung des
Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des
Grundsatzes der Gleichbehandlung durch den Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006.
Die Mitgliederversammlung und der Vorstand des Konventes
der behinderten SeelsorgerInnen und BehindertenseelsorgerInnen e.V. (kbS) nehmen
zur Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur
Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung am 29. Juni 2006 wie folgt
Stellung:
Der kbs (Konvent der behinderten SeelsorgerInnen und
BehindertenseelsorgerInnen e.V.) ist die bundesweite Interessensvertretung der
behinderten Pfarrerinnen und Pfarrer. Zugleich unterstützt der kbS Theologinnen
und Theologen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in den Pfarrdienst
eingestellt werden. Wir sind bisher vornehmlich tätig im Raum der evangelischen
Kirchen in Deutschland.
Wir begrüßen,
die Verabschiedung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und die Umsetzung der
EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in nationales deutsches Recht. Dieses Gesetz
ist ein wesentlicher Schritt hin zur vollen Gleichbehandlung von Menschen mit
Behinderungen, sowohl im Arbeitsleben, als auch im Geschäftsleben. Nach der Grundgesetzänderung
in Art. 3 ABS 3 GG, dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) aus dem Jahr 2001 und
dem Bundesgleichstellungsgesetz (2002) ist das AGG vom 29. Juni 2006 der
wesentliche Schritt zur grundsätzlichen Ächtung der Diskriminierung von
Menschen mit Behinderung.
Wir bedauern,
dass vor allem die Bestimmungen des SGB IX zur
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben im kirchlichen Dienst
nicht in kirchliches Recht umgesetzt worden sind.
Wir fordern,
1. die
Einrichtung von Schwerbehindertenvertretungen in allen Kirchen, insbesondere im
Pfarrdienst!
2.
die
Unterstützung von Pfarrerinnen und Pfarrern mit Behinderung im aktiven Dienst,
gegebenenfalls auch durch Integrationsvereinbarungen, barrierefreie Umbauten,
Assistenzen, Hilfen der Integration- und Versorgungsämter!
3.
die
Gleichbehandlung (im Sinne des AGG) von Pfarramtskandidatinnen und kandidaten
bei Prüfung, Ausbildung, Probedienst und der Übernahme in das
öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis auf Lebenszeit!
4.
den
Einsatz behinderter Pfarrerinnen und Pfarrer entsprechend ihrer Fertigkeiten
und Kenntnisse! Wir verlangen somit die Abschaffung der Abschiebung behinderter
Pfarrerinnen und Pfarrer in Nischen des kirchlichen Arbeitsfeldes z.B. in
unterfordernde oder unattraktive Tätigkeitsfelder!
5.
die
Bemühung um eine Fortsetzung des aktiven Dienstes nach Feststellung einer
Schwerbehinderung von Seiten des Dienstherrn statt einer vorzeitigen
Ruhestandsversetzung!
Wir stellen
fest,
dass Integrationsmaßnahmen und
Gleichbehandlungsgesetzgebungen in vielen Landeskirchen kaum oder gar nicht
angewendet bzw. bewusst ignoriert werden. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht
wird hier gegen Menschen mit Behinderung diskriminierend angewendet. Wir
fordern nachdrücklich die umgehende und volle Umsetzung der in der übrigen
Gesellschaft geltenden behindertenpolitischen Standards in kirchliches Recht.
Die evangelischen Landeskirchen in Deutschland
verfehlen sich als Kirche in der Nachfolge Jesu Christi, wenn sie nicht
Vorreiterinnen der Gleichbehandlung sind, sondern die Diskriminierungen von
Menschen mit Behinderung insbesondere im Pfarrdienst fortsetzen.
Dem öffentlichen Gesetzgeber geben wir zu bedenken,
dass Geistliche weder im SGB IX noch im AGG als schutzbefohlene Gruppe vor
Ungleichbehandlung und Benachteiligung angeführt werden. Dies widerspricht den
EU-Gleichbehandlungsrichtlinien, welche die Gleichbehandlung auf alle abhängig
Beschäftigten gleichermaßen ausdehnt. Dies muss umgehend korrigiert werden!