Konvent von behinderten SeelsorgerInnen und BehindertenseelsorgerInnen e.V.
Konventsordnung
verabschiedet auf der Jahreshauptversammlung 2002
§ 1 Gültigkeit der Ordnung Die
Konventsordnung hat für den Konvent von behinderten SeelsorgerInnen und
BehindertenseelsorgerInnen die gleiche, bindende Verpflichtung wie die Satzung.
Sie kann nur mit einer 2/3-Mehrheit einer Mitgliederversammlung geändert
werden, und sie erlischt nur bei der Auflösung des Vereins.
§ 2 Ziel der
Konventsarbeit Der
Konvent wirkt hin auf die Gemeinschaft von Menschen mit und ohne Behinderung in
der für alle offenen Kirche Jesu Christi. Er hat die Aufgabe, sich mit
theologischen, anthropologischen, ethischen, kirchenrechtlichen und
seelsorgerlichen Themen zu befassen, für diese Themen eine Lobby zu bilden und
gemeinsam in unseren Kirchen zu verdeutlichen, dass eine Kirche ohne behinderte
Menschen eine behinderte Kirche ist.
§ 3 Die Ämter des Konvents Zur
Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Konvent außer der Mitgliederversammlung und
dem satzungsmäßigen Vorstand Fachreferate. Diese Referate umfassen folgende
Bereiche:
a. Theologie und Anthropologie
b. Ethik
c. Kirchenrecht
d. Bildungsarbeit
e. Öffentlichkeitsarbeit
f. Seelsorge
g. Psychiatrieerfahrung
h. Nachwuchsarbeit
i. Literatur
§ 4 Die Mitgliederversammlung Der
Konvent tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Dazu wird er vom Vorstand
einberufen. Er ist mit den anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Ein Antrag
gilt als angenommen, wenn er eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder
erhält. Bei Gleichstand gilt ein Antrag als abgelehnt.
Aufgaben der Konventssitzungen sind:
a. Benennung von ProtokollantInnen für die Dauer der Konventssitzung und
Genehmigung des Konventssitzungsprotokolls
b. Wahl des Vorsitzenden / der Vorsitzenden im 4-jährigen Rhythmus
c. Wahl zwei weiterer Mitglieder im Vorstand, der ReferentInnen und eines
stellvertretenden Vorstandsmitgliedes im 4-jährigen Rhythmus
d. Entlastung des Vorstandes und des Kassierers / der Kassiererin
e. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der ReferentInnen
f. Satzungsänderungen (3/4 Mehrheit der Anwesenden erforderlich)
g. Verabschiedung und Änderung der Konventsordnung (2/3 Mehrheit der Anwesenden erforderlich)
h. Verabschiedung, Änderung und Aufhebung weiterer Ordnungen und
Handlungsanweisungen
i. Anhörung und Besprechung der Beiträge, die von einzelnen oder dem Vorstand
eingebracht werden
j. Bildung von Arbeitsgruppen, die projektorientiert arbeiten
k. Festlegung des Mitgliedsbeitrages
l. Beauftragung des Vorstandes
m. Verfassen und Verabschieden eigener Resolutionen
n. Auflösung des Vereins (Einstimmigkeit der Anwesenden erforderlich)
Die Beschlüsse der Konventssitzungen werden schriftlich im Protokoll
niedergelegt, vom Vorstand unterschrieben und durch Versenden an die Konventsmitglieder
veröffentlicht.
§ 5 Der Vorstand
Der Vorstand
tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Er beschließt mit der Mehrheit
seiner Mitglieder.
Jedes Vorstandsmitglied ist für den Verein zeichnungsberechtigt.
Seine Aufgaben sind:
a. Benennung der Geschäftsführung, des Kassierers / der Kassiererin und des / der
stellvertretenden Vorsitzenden aus ihrem Kreis
b. Vorbereitung der Konventssitzung samt deren Tagesordnung. Die Einladung zur Konventssitzung
wird mindestens 4 Monate vorher an alle Mitglieder geschickt
c. Bearbeitung und Umsetzung der Beschlüsse der Konventssitzung
d. Kontakte zu den PfarrerInnenvereinen und den Kirchenleitungen oder Delegierung
dieser Kontakte
e. Wahrnehmung der vertretbaren Interessen von Mitgliedern bei den entsprechenden
Kirchenleitungsgremien oder deren Delegierung
f. Wahl eines oder einer Delegierten bei der Fuldaer Runde des Verbandes der
Vereine evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland
g. Wahrnehmung der Interessen des Konvents zwischen den Sitzungen
h. Entscheidung über Anträge auf Mitgliedschaft im Konvent
Über alle Sitzungen des Vorstandes wird Protokoll geführt.
§ 6 Der/die Vorsitzende bzw. dessen/deren StellvertreterIn Aufgabe
des/der Vorsitzenden ist:
a. Einladung des Vorstandes und zur Konventssitzung. Die Tagesordnung wird den
Angemeldeten mindestens 2 Wochen vor der Konventssitzung zugesandt
b. Festlegung der Tagesordnung für die Vorstandssitzungen
c. Fällen von eiligen Entscheidungen und Rechtfertigung der Notwendigkeit und der
Entscheidung vor dem Vorstand
d. Schnelle Reaktion auf kirchliche oder gesellschaftliche Entwicklungen
e. Kooperation mit den ReferentInnen
f. Öffentliche Äußerungen nach Rücksprache mit den zuständigen ReferentInnen oder
dem Konvent. In Ausnahmefällen ist das auch ohne Rücksprache möglich.
Im Verhinderungsfall des/der Vorsitzenden oder nach Beauftragung durch ihn/sie
übernimmt die/der StellvertreterIn die entsprechenden Aufgaben.
§ 7 Die ReferentInnen Die
ReferentInnen sind für die Bearbeitung ihrer Arbeitsgebiete verantwortlich. Sie
arbeiten sowohl auf eigene Initiative hin als auch auf Anweisung durch die
Mitgliederversammlung oder den Vorstand.
Ihre Aufgaben sind:
a. Thematische Einarbeitung und Materialsammlung in ihren jeweiligen Fachgebieten
b. Wahrnehmung von Außenkontakten im Rahmen ihres Arbeitsgebietes
c. Zuarbeit an den Vorstand
d. Zuarbeit an die Mitgliederversammlung
§ 8 Geschäftsjahr Das
Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres.