Konvent von behinderten SeelsorgerInnen und BehindertenseelsorgerInnen e.V.
Stellungnahme des Netzwerkes zum so genannten
Ersttrimesterscreening
Wir fordern: Keine selektiven Tests in der frühen Schwangerschaft
Zur Zeit wird
sowohl in der Fach- als auch in der Laienpresse das so genannte Ersttrimester-
oder Frühscreening in der Schwangerschaft propagiert. Es umfasst eine gezielte
Ultraschalluntersuchung mit Messung der Nackentransparenz des Ungeborenen sowie
Untersuchungen des Blutes der Frau auf bestimmte Hormonwerte. Auf diese Weise
soll bereits in der 10. bis 12. Schwangerschaftswoche die statistische
Wahrscheinlichkeit von chromosomalen und organischen Fehlbildungen errechnet
werden. Als Ergebnis erhält die Frau
eine „Risikoabschätzung“, wie hoch in ihrem individuellen Fall die
Wahrscheinlichkeit ist, dass das Ungeborene eine solche Fehlbildung hat. Ab
einem gesetzten Richtwert wird ihr eine weiterführende Pränataldiagnostik
empfohlen, eine Chorionzottenbiopsie, eine Fruchtwasseruntersuchung und/oder
spezielle Ultraschalluntersuchungen; je nach Befund könnte sie danach mit der Entscheidung
für einen Schwangerschaftsabbruch konfrontiert sein.
Für die Verbreitung des Angebots des Frühscreening wurde 2002 der „Verein zur
Förderung der Pränatalmedizin FMF (Fetal Medicine Foundation) Deutschland“
gegründet. Er bietet „Zertifizierungskurse“ an, in denen sich FrauenärztInnen
für das Screening qualifizieren können; nur dann erhalten sie die für diese
Untersuchungen und Berechnungen notwendige Ultraschall-Software. Die
dazugehörigen Blutproben der Schwangeren müssen in bestimmten vom FMF zertifizierten
Labors untersucht werden.
Das Ersttrimesterscreening, gelegentlich auch „Down-Screening“ genannt, gehört
nicht zum Standard der Schwangerenvorsorge, wie er in den
Mutterschaftsrichtlinien festgelegt ist. Dennoch soll es allen Schwangeren als
selbst zu zahlende Leistung angeboten werden. Entsprechend wird es als eine
besonders gute Vorsorge, die die Kassen den Frauen aus Kostengründen
vorenthalten, beworben und empfohlen.
Wir wenden uns
aus folgenden Gründen gegen die Etablierung eines Frühscreenings:
Die Zielsetzung des Frühscreenings
ist ausschließlich selektiv. Dies als „Qualitätsverbesserung“ in der
Schwangerenvorsorge darzustellen, halten wir für falsch.
Während sich bei
der bisher üblichen vorgeburtlichen Diagnostik auch Befunde mit therapeutischen
Konsequenzen ergeben können, erfolgt das Frühscreening ausschließlich mit der
Begründung, späte Abbrüche zu vermeiden. Dabei wird jedoch nicht das Ziel des selektiven
Abbruchs in Frage gestellt, es soll nur der Zeitpunkt vorverlegt werden bzw. Frauen
sollen so frühzeitig Informationen über das Ungeborene erhalten, dass sie einen
eventuellen Abbruch nicht erst an der Grenze zur Lebensfähigkeit durchführen
lassen.
Beim Ersttrimester-Screening können zwar auch z. B. Herzfehler, Spaltbildungen
und andere Beeinträchtigungen festgestellt werden; soweit diese jedoch
Auswirkungen auf eine gute Versorgung während oder nach der Geburt haben,
lassen sie sich auch noch bei der in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen
Ultraschalluntersuchungen in der 19. - 22. Woche erfassen. Geworben wird für
das Frühscreening mit dem Hinweis auf „Qualitätsverbesserung“ der
Schwangerenvorsorge und mit der Angst vor Behinderung. Qualitätsverbesserung
meint die Erhöhung der „Entdeckungsraten“ von Ungeborenen mit bestimmten Merkmalen,
vor allem mit einer Trisomie 21. „Erfolgsraten“ beziehen sich folgerichtig auf
die Vermeidung der Geburt solcher Kinder.
Das Ersttrimesterscreening
widerspricht unserem Verständnis von einer frauenbezogenen und
psychosomatisch orientieren Schwangerenvorsorge. Es konfrontiert
Frauen/Paare zu einem sehr frühen Zeitpunkt mit einem technischen,
distanzierenden Umgang mit Schwangerschaft.
Durch das
Frühscreening wird bereits ab der 10. Schwangerschaftswoche nach Normabweichungen
gefahndet, und die Schwangerschaft wird von Anfang an aus einseitig medizinisch-technischem
Blickwinkel betrachtet. Der beurteilende Blick von außen erfordert von der
schwangeren Frau gleich zu Beginn ihrer Schwangerschaft eine Distanzierung von
dem Ungeborenen. Für Frauen/Paare reduziert sich die Zeitspanne, in der sie
sich erst einmal offen auf die neue Lebenssituation einlassen können.
Als Ergebnis des Ersttrimesterscreenings werden schwangere Frauen mit einem
„Risikowert“ konfrontiert, der auf Statistiken und Wahrscheinlichkeitsberechnungen
beruht und nichts mit ihrer realen Lebenssituation zu tun hat. Der Umgang mit
Wahrscheinlichkeiten ist normalerweise nicht geübt. Nur die wenigsten
schwangeren Frauen und ihre Partner, nicht selten nicht einmal die damit
argumentierenden Mediziner/innen, können eine „Risikozahl“ umsetzen und mit der
Möglichkeit falsch positiver oder falsch negativer Ergebnisse verständlich
umgehen. Viele verlieren bei einer Werbung mit hohen „Entdeckungsraten“ den
Blick dafür, dass fast alle Kinder, auch nach einem auffälligen
Screening-Ergebnis, gesund auf die Welt kommen.
Ambivalenzen in der Schwangerschaft und die verständliche Sorge von Frauen, ob
alles gut geht, setzen sich aus vielfältigen, individuellen, gesellschaftlichen
und sozialen Faktoren zusammen. Das Screening instrumentalisiert und
kanalisiert diese Sorgen und Ängste zu einem frühen Zeitpunkt in der
Schwangerschaft durch die Fokussierung auf das „Risiko Behinderung“. Es
behindert den Arzt/die Ärztin darin, individuelle Ängste und Probleme der schwangeren
Frau wahrzunehmen und zu thematisieren.
Die als Ersttrimesterscreening
propagierte Untersuchungen erfüllen nicht die wissenschaftlichen und
ethischen Anforderungen und Qualitätsstandards, die an ein Screening zu
stellen sind.
Die Messung der
Nackentransparenz erfordert viel Erfahrung; geringe Messfehler oder falsche
Angaben zur genauen Dauer der Schwangerschaft wirken sich auf die Risikoberechnung
aus und erhöhen die falsch positiven wie falsch negativen Befunde. Es gibt
keine ausreichenden prospektiven Studien über die Spezifität und Sensitivität
der Untersuchungen. 5 – 20 % der getesteten Frauen (falsch-positiv-Rate) werden
in Angst versetzt und unterziehen sich in der Folge überflüssigen invasiven
Eingriffen, die sie körperlich und psychisch und mit dem Risiko einer
Fehlgeburt belasten.
Screenings in der Gesundheitsversorgung werden im allgemeinen mit den sich
ergebenden therapeutischen Möglichkeiten gerechtfertigt. Im Fall der
Früherkennung einer Erkrankung gibt es keine Maßnahmen, die zu einem besseren
Versorgungsergebnis führen könnten, die einzige Handlungsmöglichkeit sind
weitere, invasive Untersuchungen zur Überprüfung des Befundes und ggf. der
Abbruch der Schwangerschaft. Der Begriff „Screening“ wird missbraucht, um das
Ziel der Selektion positiv zu ummänteln.
Wenn ein Screening, d. h. eine Einbeziehung aller Schwangeren, sinnvoll wäre,
was wir bestreiten, müsste der Ersttrimestertest in den
Mutterschaftsrichtlinien festgeschrieben und von den Kassen bezahlt und die
Anwendung von den Standesorganisationen kontrolliert werden. Durch die
Verbreitung des Angebots als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) ist dieses
der öffentlichen Kontrolle weitgehend entzogen.
Eine eingehende Aufklärung und
Beratung über die angebotenen Tests, Voraussetzung für eine informierte Entscheidung
der schwangeren Frau, ist in der gynäkologischen Praxis schwer möglich und
zu diesem frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft auch eher kontraproduktiv.
Ein Ergebnis des
vom Netzwerk in Auftrag gegebenen „Rechtsgutachtens zur Betreuung schwangerer
Frauen nach Mutterschaftsrichtlinien“ ist, dass die informierte Zustimmung der
Frau bei jeder diagnostischen Maßnahme der Schwangerenvorsorge erforderlich
ist. Sinn der Messungen ist ja, dass der schwangeren Frau ab einem bestimmten
Wert weitere Untersuchungen empfohlen werden und sich in deren Folge die
Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch stellen kann. Das Erfordernis
der informierten Zustimmung gilt auch für nicht-invasive Untersuchungen wie die
Messung der Nackentransparenz und erst recht für Bluttests, die andernfalls
eine Körperverletzung darstellen.
Die weitreichenden Konsequenzen der Untersuchungen müssten der Frau/dem Paar
vor dem Frühscreening und unter Einhaltung einer Bedenkzeit, also in der 8. -
10. Schwangerschaftswoche, umfassend dargelegt und ihre Zustimmung eingeholt
werden. Eine solche umfangreiche Aufklärung und Beratung ist in der Routine der
Gynäkologie schon aus Zeitgründen nicht möglich. Da diese Tests als
zusätzliche, privat zu zahlende Gesundheitsleistungen angeboten werden, ist
eine zeitintensive Beratung der Frau/des Paares, die dann gesondert bezahlt
werden müsste, auch nicht im Interesse der behandelnden ÄrztInnen. Außerdem
stehen zu diesem frühen Zeitpunkt sowohl für die schwangere Frau als auch die
begleitende ÄrztIn andere Themen im Vordergrund.
Das Ersttrimesterscreening ist eine Zumutung für die betroffenen Frauen. Was
sie zu diesem frühen Zeitpunkt der Schwangerschaft brauchen, ist Ermutigung zu
einer positiven Einstellung zu ihrer Schwangerschaft und ihrer künftigen Rolle,
nicht aber eine frühe Verdinglichung des Ungeborenen und den Hinweis auf
mögliche invasive Untersuchungen mit der Konsequenz eines
Schwangerschaftsabbruchs. Das Ersttrimesterscreening ist aber auch eine
Zumutung für die ÄrztInnen und stellt sie vor berufsethische Konflikte. Nicht
nur in bedauerlichen Ausnahmefällen, sondern bei allen Schwangeren und von
Anfang an wird ihre Schwangerenvorsorge unter das Vorzeichen der Selektion
gestellt.
Die Einführung des Ersttrimesterscreenings
hat nicht die schwangeren Frauen und deren Gesundheit im Blick, sondern
verfolgt vor allem ökonomische Interessen. Verkaufsstrategien in der
Schwangerschaft, die sich auf die Angst vor Behinderung beziehen, halten
wir für einen Skandal.
Mit Sorge stellen
wir fest, dass das Frühscreening nicht auf der Basis einer gesellschaftlichen
Auseinandersetzung und nicht durch die Spitzenorganisationen der Ärzteschaft
und Krankenkassen, sondern durch einen privaten Verein entwickelt und mit
marktstrategisch ausgefeilten Methoden durchgesetzt wird. Profitieren werden
davon nicht die Frauen, die den Test zudem privat bezahlen sollen, sondern eine
Vielzahl von beruflichen Gruppierungen aus den Bereichen Labormedizin,
Datenverarbeitung, Geräteherstellung, Softwarevertrieb, Zertifizierung und
Fortbildung, Werbung sowie die zertifizierten ÄrztInnen, die den Test als
IGeL-Leistung anbieten dürfen. Dabei geht es um viel Geld. Bei der gewünschten
flächendeckenden Versorgung aller schwangeren Frauen stehen ca. 700.000 Kundinnen
pro Jahr zur Verfügung.
Argwöhnisch werden wir, wenn bisher angepriesene Verfahren in der
Schwangerenvorsorge jetzt kritisiert werden, um den „Markt“ für die neueren
„besseren“ Verfahren zu schaffen und zu erweitern. Ablehnend reagieren wir,
wenn verschiedene Interessengruppen sich aus wirtschaftlichen Überlegungen
verbinden, um ein Verfahren zu verbreiten, dessen Nutzen fragwürdig und dessen
Absicht ethisch zu verurteilen ist. Wir halten die Koppelung von
Marktinteressen mit Appellen an Ängste vor Behinderung in der Schwangerschaft
für unverantwortlich.
Die
Unterzeichnenden verfolgen aus ethischen und gesellschaftspolitischen
Überzeugungen das Ziel, dass alle selektiven Untersuchungen aus der allgemeinen
Schwangerenvorsorge herausgenommen werden. Schwangere müssen ihre
Schwangerschaft „guter Hoffnung“ erleben können, ohne dass ihnen Diagnosen
aufgedrängt werden. Wir fordern die Spitzenorganisationen der Ärzteschaft und
Krankenkassen und den Gesetzgeber auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Spirale
von Angebot und Nachfrage in der Schwangerenvorsorge nicht noch vorangetrieben
wird.
Wir ermutigen Frauen und Paare, ihren eigenen Weg im Umgang mit der neuen
Situation Schwangerschaft zu suchen, und Ärztinnen, sich der Zumutungen immer
neuer selektiver Verfahren zu widersetzen.
September 2003
Im Netzwerk haben sich 89 Institutionen und Gruppen der freien
Wohlfahrtspflege, Hebammenverbände, kirchliche Organisationen, Selbsthilfe- und
Behindertenorganisationen, Frauenprojekte und Gesundheitsläden sowie 147 Einzelpersonen
auf der Grundlage der Frankfurter Erklärung zusammengeschlossen.
Unterzeichnende Institutionen der Stellungnahme „Keine selektiven Tests in der
frühen Schwangerschaft“
Stand: 5.9.2003 – geordnet nach Bundes- Landes- Ortsebene.
Netzwerk
Bund Deutscher
Hebammen (BDH)
Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD)
Evangelische Frauen in Deutschland (EFD)
Landesverband
der Hebammen NRW
ISiS, Göttingen
Frauengesundheitszentrum Stuttgart
Pro Familia Nürnberg
Beratungsstelle des SKF Dortmund und Hamm
Frauen helfen Frauen Stormarn
Katharinenschule Förderzentrum der Lebenshilfe Schweinfurt
Stadtmission Erfurt
Schwangerenberatungsstelle der Evangelischen Kirche,Marburg
Geburtshaus am Klauserplatz, Berlin
Cara e.V., Bremen
Evangelische Beratungsstelle Halle
Geburtshaus Köln
Geburtshaus Kiel
Heviana Hebammengemeinschaft St. Augustin
Evangelisches Beratungszentrum Oskar-Winter-Straße, Hannover
Arbeitskreis Gentechnologie Göttingen
Beratungsstelle der Diakonie Mosbach
appella – Beratungsstelle Zürich
Nanaya Wien
Gynäkologische Praxis Bart Maris
Weitere
Unterstützer/innen:
Frauenrat
Lebenshilfe Bundesvereinigung
Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd)
„Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“ Deutschland – ISL
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB)
Landesfrauenbeauftragte des Landes Bremen